Feinstaub und Luftverkehr

Flugzeuge verursachen nicht nur Lärm, sie setzen auch Schadstoffe frei. Beides ist gesundheitsschädlich.

 

Das Ausmaß der Gesundheitsschädigungen hängt von der Intensität der Emissionen, ihrer Toxizität und der Flughöhe ab. Der Flugverkehr ist heute als eine bedeutende Quelle für krebserzeugende Feinstaub- und Schadstoffemissionen erkannt. Das gilt einerseits für das erzeugte Volumen, zum anderen ist der Feinstaub, der aus den Flugzeugturbinen emittiert  wird, besonders fein und toxisch.

 

Feinstaub ist ein entscheidendes Vehikel, mit dem Schadstoffe den menschlichen Organismus erreichen, vor allem über die Atemwege. Dabei gilt die Regel: Je kleiner die Partikel, desto schlimmer. Dabei beruht die gesundheitsschädigende Wirkung auf den Partikeln selbst und auf der kontaminierten Oberfläche, wie polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Schwermetallen.

 

Besonders im Take-Off-Modus, in welchem die Großflugzeuge abheben, um ihre Reiseflughöhe zu erreichen, findet die größte und zugleich gefährlichste Emission statt, weil das Schadstoffgemisch hier direkt abgegeben wird in die austauscharmen Luftschichten für die Lungenatmung, und zwar in einem 1.000° Celsius heißen Turbinenstrahl weit unter der späteren Reiseflughöhe.

 

Der durch Flugverkehr produzierte Feinstaub ist nicht nur besonders toxisch; er wird auch am weitesten und schnellstens verteilt.

 

Die Einheit für lungengängigen Feinstaub ist die Konzentration an PM10.

(Particulate Matter mit einer Größe unter 10 mg, wobei hier das kleine lateinische m stellvertretend für den griechischen Buchstaben my steht. Ein solcher Mikrometer ist der millionste Teil eines Meters und der tausendste Teil eines Millimeters).

 

Epidemiologische Untersuchungen haben gezeigt, daß Feinstaub ab einer Konzentration von 10 mg/cbm PM10 schwere Gesundheitsschäden verursachen kann.

 

Seit dem 1. Januar 2005 gilt EU-weit ein Grenzwert für Feinstaub in der Atemluft, der allerdings nicht beim medizischen Grenzwert von 10 mg/cbm sondern bei 50 mg/cbm PM10 liegt. Er darf außerdem 35 mal pro Jahr überschritten werden.

 

Gemessen wird Feinstaub bisher in aller Regel nur nach seinem Gewicht; richtiger wäre es aber, ihn nach seiner Partikelgröße und nach der Anzahl der Partikel zu erfassen. Denn der Ultra-Feinstaub ist am gefährlichsten, weil bei ihm die körpereigenen Abwehr-mechanismen nicht greifen, der Feinstaub sich deshalb im ganzen Körper verteilt und so auch in die Blutbahn gelangt.