Gesetze und Vorschriften

Welche Start und Landebahnen gibt es in Hamburg?

Der Flughafen Hamburg hat ein gekreuztes Start- und Landebahnsystem, so dass der Flugverkehr über vier Richtungen abgewickelt werden kann. Dabei werden die Bahnen infolge der im Luftfahrthandbuch Deutschland (AD 2 EDDH 1-9) veröffentlichten Bahnbenutzungsregeln unterschiedlich genutzt.

Die Bahn wird unabhängig davon, ob gestartet oder gelandet wird, als Piste bezeichnet. In Hamburg gibt es zwei Pisten, nämlich 05/23 und 15/33. Diese Zahlen sind die Landebahnkennungen und geben Gradzahlen des Kompasses an. 05 bedeutet 50 Grad (also Nordost), und 23 bedeutet 230 Grad (also Südwest). 15/33 steht also für die Piste, die von 150 Grad nach 330 Grad verläuft. Gibt man die Start- oder Landebahn für ein Flugzeug an, so benutzt man die Richtung, in die der Pilot blickt.

Die 15/33 nutzt die Stadtteile Alsterdorf und Fuhlsbüttel, die 05/23 die Stadtteile Langenhorn und Niendorf.

Bahnbenutzungsregeln- einfach erklärt

Die Regeln sind Bestandteil der Betriebsgenehmigung des Flughafen und deshalb verbindlich:

1.  Für Starts ist RWY 33 zu benutzen.
Abweichungen hiervon sind nur zulässig, wenn die Verkehrslage oder Gründe der Luftverkehrssicherheit, insbesondere Witterungs- und Bahnverhältnisse, dazu zwingen.

2.  Starts auf RWY 15 und Landungen auf RWY 33 sind nur zulässig, wenn Gründe der Luftverkehrssicherheit, insbesondere Witterungs- und Bahnverhältnisse dazu zwingen.

3.  Von (21:00 bis 6:00 Uhr (Winterzeit) bzw. 22:00 bis 7:00 Uhr (Sommerzeit)) ist für Landungen RWY 15 zu benutzen. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, wenn die für das IFR-Anflugverfahren (IFR: instrument flight rules) zur RWY 15 festgelegten Wetterminima nicht erfüllt sind, ferner unter den Voraussetzungen von 2.2 und bei Vorliegen außergewöhnlicher Verkehrslagen.

4.  Weitere Ausnahmen von den Regelungen unter 2. bis 3. kann der Flugplatzkontrolldienst im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde zulassen.

Einfach:

1.  Starts sollen Richtung Norden (Ohmoor/Quickborn) erfolgen.

2.  Die Richtung Süden (Alsterdorf/Innenstadt/Hamm) soll nicht benutzt werden.

3.  Zwischen 22 und 7 Uhr sollen auch Landungen aus Richtung Norden erfolgen.

 

Alle Regeln stehen unter dem Vorbehalt, dass dies unter Aspekten der Flugsicherheit möglich ist. Die Entscheidung trifft der diensthabende Lotse der Deutschen Flugsicherung (DFS) nach pflichtgemäßem Ermessen.

Grund für die Festlegung von Abflugrouten und von Bahnbenutzungsregeln ist das Bestreben, möglichst wenig Menschen mit dem Fluglärm zu belasten.

Richtung Norden ist vor allem der Nahbereich des Flughafens, in dem die Schallpegel besonders hoch sind, kaum besiedelt. Deshalb sollen die besonders lärmintensiven Starts in diese Richtung erfolgen. Die Vorgabe, nachts aus Richtung Norden zu landen, beruht darauf, dass die nächstgelegene dichte Besiedlung sich dort erst in ca. 10 km befindet (Qickborn), während die anderen Bahnrichtungen praktisch direkt bis an den Flughafen dicht besiedelt sind.

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Fluglärmschutzgesetz
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1. Fluglärmschutzverordnung
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2. Fluglärmschutzverordnung
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