Was wir wollen

  • Einhaltung der Ruhezeiten am Hamburger Flughafen

Keine Starts und Landungen zwischen 22:00 Uhr und 6:30 Uhr.

 

Im Rahmen der Allianz für Fluglärmschutz setzen wir uns für die strikte Einhaltung der festgelegten Ruhezeiten ein. Ausnahmen dürfen nur in begründeten Notsituationen gewährt werden. Unbegründete und regelwidrige Verstöße müssen harten finanziellen Sanktionen unterliegen, die auch durchgesetzt werden.

 

  • Sicherer Flugbetrieb, entsprechend den Bahnbenutzungsregeln

Die Sicherheit in der Luft und am Boden darf niemals zur Disposition stehen.  Geltende Bahnbenutzungsregeln müssen eingehalten werden.

 

 

Starts- und Landungen über dicht besiedeltem Gebiet einer Großstadt stellen eine besondere Gefahr im Luftverkehr dar. Sowohl die Anwohner am Boden als auch die Flugzeugbesatzungen sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, besonders wenn es zu Notsituationen kommt.  Es gibt keine geeigneten Notlandemöglichkeiten in Hamburg.

 

 

Wir fordern, die Bahnbenutzungsregeln strikt einzuhalten und den Start- und Landebetrieb über der Hamburger Innenstadt nur in der absoluten Ausnahmesituation zuzulassen, wie sie aus Sicherheitsgründen definiert sind. Diese Situationen müssen begründet und überprüft werden  – einsehbar für die Bürgerinnen und Bürger.

 

  • Umsichtige Durchführung notwendiger Landebahnreparaturen

Reparaturen zu Spitzenzeiten im Sommer mit langen einseitigen Lärmbelästigungen führen zu besonders hoher Ablehnung.

 

 

Die notwendigen Sperrungen einer Landebahn sollten immer frühzeitig geplant und bekannt gegeben werden.

 

 

Turnusmäßige Reparaturarbeiten an den Start- und Landebahnen mit sehr einseitigen Lärmbelastungen über mehrere Wochen sollen nicht in den Sommermonaten stattfinden. Hier setzen wir uns für Reparaturzeiträume im Frühjahr und im Herbst ein. Dann sind die Lärmbelästigungen im Schutze der Wohnungen erträglicher.

 

  • Trennung der Aufgaben von Betrieb und Kontrolle beim Senat

Unabhängige Kontrolle der Einhaltung aller Regeln ohne Weisungsgebundenheit durch die Politik

 

 

Durch die spezielle Situation von Hamburg als Stadtstaat, bei dem die Aufgaben der Kommune und des Bundeslandes zusammenfallen, kommt es zu der unhaltbaren Situation, dass die Eigentümerinteressen, die Genehmigungen und die Kontrolle alle weisungsgebunden gegenüber Bürgermeister und Senat sind. So kann eine faire Berücksichtigung und Abwägung gegenüber den Interessen der vom Fluglärm betroffenen Bürgern nicht stattfinden.